Rahmenvereinbarung
Partnervertrag

Ahoi!
Schön, dass Du zu uns an Bord kommen möchtest. Damit wir beide wissen, wie wir uns verhalten wollen und wie wir zusammenarbeiten, gibt’s von uns ein paar Regeln. Muss leider sein – ist aber auch für Dich eine Sicherheit. Denn diese Regeln gelten auch für uns.

Am Ende findest Du ein Formular, dass wir Dich bitten, auszufüllen und damit zu bestätigen, was hier steht.

DANKE!

Zum Ausdrucken und Ablegen gerne hier downloaden


Vorbemerkung

OCEAN fungiert als ein Netzwerk von Einzelunternehmern und kleinen Teams in der Kreativwirtschaft. Dieses Netzwerk ermöglicht es, Vertriebsaktivitäten zu bündeln und Kunden sowie Projekte zu gewinnen, die für den einzelnen Unternehmer eventuell zu umfangreich wären. Darüber hinaus ermöglicht OCEAN durch das Auftreten als Kapitalgesellschaft, die auch glaubwürdig komplexe und arbeitsteilige Projekte abwickeln und koordinieren kann, eine verbesserte Preisdurchsetzung bei Kunden.

Insofern versteht sich OCEAN (1) als Plattform für die Akquise von Aufträgen in der Kreativwirtschaft (2), die auch die Koordination mehrerer Auftragnehmer sowie (3) die administrative und infrastrukturelle Unterstützung dieser Auftragnehmer bei der Leistungserbringung beinhaltet.

Konkret wird OCEAN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Angebote abgeben, jedoch die Ausführung oder Umsetzung dieser Aufträge teilweise oder vollständig an selbständige Auftragnehmer (wie PARTNER) in Unteraufträge vergeben. OCEAN wird diese selbständigen Auftragnehmer koordinieren und gegebenenfalls auch die Kommunikation mit dem Kunden übernehmen oder koordinieren. Darüber hinaus wird OCEAN sowohl Räumlichkeiten als auch Präsentationsunterstützung für Kunden- und Teammeetings bereitstellen.

Die Angebotslegung von OCEAN an den Kunden ist auch gegenüber den Auftragnehmern transparent. OCEAN wird einen festen Anteil auf die Honorare der Auftragnehmer aufschlagen (OCEAN-Anteil). Dieser OCEAN-Anteil beträgt 25%. Mit diesem OCEAN-Anteil sollen folgende Kostenpositionen bei OCEAN abgedeckt werden: (1) Akquiseprovision (10% werden an den oder die Vermittler ausbezahlt, gegebenfalls auch an PARTNER), (2) Ausgaben für Marketing und Repräsentation (ca. 3% - 5%), (3) Verwaltung und Infrastruktur (10% - 12%).

Dieser Rahmenvertrag regelt die grundlegende Geschäftsbeziehung zwischen PARTNER und OCEAN und wird durch die jeweiligen Einzelaufträge konkretisiert oder sogar geändert.

Angebotslegung

m Rahmen des Akquisitionsprozesses wird OCEAN ein Projektbriefing erstellen und PARTNER einladen, auf Grundlage dieses Briefings ein Angebot abzugeben. Die Erstellung des Angebots, einschließlich der Preisgestaltung und des Leistungsumfangs, sollte in Absprache mit OCEAN erfolgen. OCEAN wird in der Folge auf Basis dieses Angebots ein Angebot an den Kunden legen.

Einzelaufträge an
AUFTRAGNEHMER

Rechtlich handelt es sich bei der Beauftragung des PARTNERS durch OCEAN (in der Regel) um einen Werkvertrag. Die genaue Natur des Vertrags kann jedoch anhand der spezifischen Leistungsmerkmale des Einzelauftrags bestimmt werden. Die vereinbarte Leistung oder das zu erbringende Werk ergeben sich aus den Details des jeweiligen Einzelauftrags.

Verhältnis zwischen
OCEAN und PARTNER

Gegenständlicher Vertrag und auch die Einzelbeauftragung begründen kein Angestelltenverhältnis. Grundsätzlich ist der PARTNER in der Erbringung seines Werks/ Leistung weisungsfrei und erbringt diese Leistung mit eigenen Betriebsmitteln. Bei komplexeren Aufträgen wird OCEAN eine eigene Projektsteuerung implementieren, die im Zuge der Koordination der Zusammenarbeit mehrere Auftragnehmer auch möglicherweise Vorgaben an die Ausführung bestimmter Leistungs- oder Werkteile macht.

Diesfalls wird sich der PARTNER bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen an die sachlichen Anweisungen und Vorgaben von OCEAN bzw. den durch OCEAN bestellten Projektleiter halten und OCEAN (allenfalls auch den Kunden) bei ungeeigneten Weisungen oder Vorgaben warnen. Die vom Auftragnehmer jeweils konkret zu erbringenden Leistungen und Maßnahmen werden vorab gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert und abgestimmt und vom Auftraggeber jeweils gesondert beauftragt.

Rechnungslegung
(Zahlungsbedingungen)

Die genauen Zahlungsbedingungen werden in jedem Einzelauftrag festgelegt. Grundsätzlich orientieren sich die Zahlungsbedingungen an jenen, die mit dem Kunden vereinbart sind und die Honorare für PARTNER werden sofort mit Zahlungseingang bei OCEAN fällig.

OCEAN wird jedoch alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Kunde wie vereinbart und zeitnah bezahlt. Falls der Kunde aus Gründen der Beanstandung der PARTNER-Leistungen nicht zahlt, muss der PARTNER entsprechende Dokumentation vorlegen und OCEAN bei der Argumentation unterstützen, dass die erbrachte Leistung vertragskonform ist und dass seitens des PARTNERS keine Handlungen gesetzt wurden oder Versäumnisse vorliegen, die dem Kunden das Recht geben, Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.

Sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen, der nicht durch das Verhalten des PARTNERS verursacht wurde (z. B. Insolvenz des Kunden), wird OCEAN auf eigene Kosten angemessene Maßnahmen zur Forderungseintreibung ergreifen (z. B. gerichtliche Klage, Einreichung von Forderungen im Insolvenzverfahren usw.). Vereinbarte Preise, Honorare, usw. verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt.

Sollte OCEAN (in Ausnahmefällen) das Honorar vorfinanziert und vor Erhalt der Zahlung an PARTNER auszahlen, gelten im Falle eines Zahlungsausfalls seitens des Kunden die oben genannten Regelungen, und PARTNER ist möglicherweise verpflichtet, das (vorfinanzierte) Honorar an OCEAN zurückzuerstatten.

Termintreue

PARTNER wird die vereinbarten Leistungen gemäß dem festgelegten Zeitplan erbringen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die dem Kunden oder OCEAN zuzuschreiben sind, beispielsweise aufgrund verspäteter Bereitstellung von Unterlagen oder Lieferverzögerungen durch Dritte, so verlängern sich die vereinbarten Termine angemessen.

Falls der PARTNER während des Projektfortschritts feststellt, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, unabhängig von den Gründen, wird der PARTNER OCEAN umgehend schriftlich darüber informieren.

Kommunikation zwischen
PARTNER und Kunden

Je nach Projektbedarf ist es erwünscht und gegebenenfalls erforderlich, dass der PARTNER direkt mit dem Kunden kommuniziert und somit Leistungen direkt mit dem Kunden abstimmt. In solchen Fällen wird der PARTNER Berichte über sämtliche zwischen ihm und dem Kunden geführten Besprechungen erstellen und diese an OCEAN (und gegebenenfalls auch an den Kunden) übermitteln. Diese Berichte dienen als Arbeitsgrundlage und sind wesentliche Dokumentation, insbesondere wenn es mit dem Kunden Diskussionen oder Konflikte in Bezug auf die Leistungserfüllung gibt.

Sollte sich aus der Kommunikation zwischen PARTNER und Kunden eine Erweiterung des bestehenden Auftragsverhältnisses oder die Möglichkeit auf Abschluss eines Folgeauftrages ergeben, hat dies PARTNER umgehend an OCEAN zu melden.

Allgemeine Aufgaben und
Pflichten des PARTNERs

PARTNER wird die Interessen von OCEAN, dem Kunden und anderen Auftragnehmern von OCEAN nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen und seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und umsichtigen Kaufmanns erfüllen.

PARTNER wird alle ihm von OCEAN oder dem Kunden übermittelten Unterlagen, Daten und/oder Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie deren Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck prüfen. Sollten die übermittelten Unterlagen, Daten und/oder Informationen unvollständig, fehlerhaft oder für den beabsichtigten Verwendungszweck ungeeignet sein, wird PARTNER OCEAN und/oder den Kunden unverzüglich darauf hinweisen.

PARTNER wird OCEAN auf sämtliche mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen verbundenen Risiken hinweisen, insbesondere solche rechtlicher Natur.

PARTNER verpflichtet sich, sämtliche vereinbarten Leistungen termingerecht entsprechend der Einzelvereinbarung oder dem in diesem Zusammenhang vereinbarten Terminplan zu erbringen.

Falls PARTNER feststellt, dass die Leistungsbeschreibung, Anweisungen zur Ausführung oder Anforderungen des Kunden oder andere Spezifikationen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv nicht umsetzbar sind, wird PARTNER dies unverzüglich OCEAN schriftlich mitteilen. OCEAN wird dann umgehend mit dem Kunden über eine entsprechende Anpassung oder Änderung der Leistungsbeschreibung beraten und eine entsprechende Anpassung anstreben.

Kundenexklusivität

PARTNER wird keine direkten Vertragsbeziehungen mit Kunden eingehen, für die er im Auftrag von OCEAN tätig war, es sei denn, er hat zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von OCEAN eingeholt. Verstöße gegen diese Bestimmung führen zu Schadenersatzforderungen. Der vereinbarte Schadenersatz (Pönale), der keiner gerichtlichen Mäßigung unterliegt, entspricht 100% des erhaltenen Honorars.

Diese Bestimmung bleibt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung in Kraft.

Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

PARTNER wird die vereinbarten Leistungen nach Tunlichkeit und Möglichkeit selbst erbringen. PARTNER ist jedoch berechtigt, sich bei der Erbringung von Teilen solcher Leistungen auch entsprechend geeigneter und fachlich qualifizierter Dritter zu bedienen (Erfüllungsgehilfen). Dies sollte jedoch auch mit OCEAN abgestimmt werden, da diese Auswirkungen auf die Koordinationsaufgabe von OCEAN oder von dem durch OCEAN beauftragten Projetleiter hat.

Gewerbliche Schutzrechte/Nutzungsrechte

PARTNER überträgt mit dem nachfolgenden Punkt weitgehende Nutzungs- und Verwertungsrechte. OCEAN wird mit den eingeräumten Rechten sehr sorgsam umgehen und insbesondere im gemeinsamen Interesse versuchen stets das beste wirtschaftliche Ergebnis für die Rechteübertragung an den Kunden zu erzielen. Hier muss auch berücksichtigt werden, dass alle Einkünfte die OCEAN mit der zusätzlichen Rechteeinräumung an den Kunden erzielen kann zu 75% an Partner (nach entsprechender Rechnungslegung) auszuzahlen sind. In diesem Sinn ist auch die folgende Rechteinräumung an OCEAN zu verstehen: OCEAN muss in der Lage sein dem Kunden entsprechende Rechte einzuräumen.

Sämtliche von PARTNER aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, Arbeitsergebnisse und Schöpfungen, wie insbesondere sämtliche Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, etwa Texte, Grafiken, grafische und konzeptuelle Gestaltungen (Designs), Datenbanken, Bilder, Layouts, Ideen, Konzepte, Pläne, Logos, Skizzen, Werbemittel, Entwürfe etc, werden exklusiv für den OCEAN bzw. für den Kunden erstellt bzw. exklusiv an OCEAN/Kunden übergeben (Es sei denn es ist anders vereinbart).

PARTNER räumt OCEAN hiermit an sämtlichen aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, wie insbesondere an sämtlichen Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, etwa Texten, Grafiken, Videos, grafischen und konzeptuellen Gestaltungen (Designs), Datenbanken, Bildern, Layouts, Logos, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Entwürfen etc, die sowohl zeitlich, sachlich als auch geographisch unbeschränkten, übertragbaren und exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte (Werknutzungsrecht) ein. (Es sei denn es ist anders vereinbart)

Diese Nutzungs- und Verwertungsrechte umfassen insbesondere auch die Nutzung und Verwertung über elektronische Medien, Medien der Telekommunikation sowie auch derzeit noch nicht bekannte Medien. OCEAN ist exklusiv und alleine berechtigt, sämtliche derartige Leistungen und Schöpfungen auf welche Art auch immer uneingeschränkt zu verwenden und zu verwerten, zu bearbeiten, zu veräußern, weiterzuentwickeln, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst, wie auch immer, zu nutzen. OCEAN ist jedoch zu einer Nutzung oder Verwertung, welcher Art auch immer, nicht verpflichtet.

OCEAN ist exklusiv berechtigt, hinsichtlich sämtlicher vorerwähnter schöpferischer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Kosten gewerbliche Schutzrechte, wie etwa Patente, Gebrauchsmuster, Marken etc. anzumelden und registrieren zu lassen. PARTNER wird OCEAN hierbei nach besten Kräften unterstützen.

Soweit der PARTNER Fremdleistungen im Sinne des Punktes („Fremdleistungen/Beauftragung Dritter“) dieses Vertrages beauftragt, verpflichtet sich der PARTNER, mit jenen Dritten entsprechende Vereinbarungen zu treffen, so dass der OCEAN die vereinbarten Rechte an den jeweiligen Arbeitsergebnissen und Schöpfungen im Sinne dieses Vertragspunktes erwirbt. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall, dass Mitarbeiter des PARTNER Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes als Urheber schaffen.

PARTNER verzichtet, abgesehen von den in untenstehendem Punkt „Referenzen“ geregelten Fällen, auf sein Recht zur Urheberbezeichnung gemäß § 20 UrhG .

Referenzen

Sollte das vertragsgegenständliche Werk bei einem Award eingereicht werden oder sonst als Referenz angeführt und präsentiert werden, ist die Urheberschaft aller Miturheber (folglich des PARTNERS) zu nennen.

PARTNER wird Arbeiten, die er für Kunden von OCEAN macht, nicht ohne schriftliche Zustimmung von OCEAN als Referenz nennen bzw. das konkrete Verhältnis veröffentlichen.

Daten-Archivierung

PARTNER verpflichtet sich seine Arbeitsunterlagen, Zwischenresultate usw. für zumindest 12 Monate ab Abgabe in geeigneter Form zu speichern bzw. aufzubewahren.

Datenschutz und
Datenverwendung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Datenschutzgesetze und -vorschriften, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie alle einschlägigen österreichischen Datenschutzbestimmungen, in Bezug auf personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags vollständig einzuhalten.

Im Rahmen der Vertragserfüllung können personenbezogene Daten übertragen, verarbeitet oder gespeichert werden. Die Parteien verpflichten sich, solche personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden und sie nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Jede Partei sichert zu, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung geschützt sind.

PARTNER stimmt zu, dass OCEAN personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags verwenden darf, um die Vertragserfüllung zu ermöglichen, einschließlich der Kommunikation zwischen den Parteien und der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

PARTNER erklärt sich damit einverstanden, dass OCEAN personenbezogene Daten an Dritte weitergeben darf, sofern dies zur Erfüllung des Vertragszwecks oder zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Im Falle einer Verletzung der Datenschutzbestimmungen dieses Vertrags, die zu einem Schaden führt, haftet die verletzende Partei für jeglichen Schaden, der der anderen Partei oder betroffenen Dritten entsteht.

Diese Datenschutzbestimmung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags in Kraft und wirkt über das Vertragsende hinaus.

Vertragsdauer

Dieser Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden gekündigt werden.

Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die in diesem Vertrag angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den ersten Wiener Bezirk sachlich zuständige Gerichtes vereinbart.


Einverständniserklärung